AuslandsinvestmentgeschäftFür die im Inland gehandelten ausländischen Investmentanteile galt bis zum 31. 12. 2003 das Auslandinvestment-Gesetz i. d. F. v. 9. 9. 1998 (BGBl. I 2820) mit gesonderten Zulassungsvorschriften zum Schutz inländischer Anleger. Es wurde durch das Investmentmodernisierungsgesetz v. 15. 12. 2003 (BGBl. I 2676) aufgehoben. Ausländische Investmentanteile unterliegen nunmehr dem Investmentgesetz (InvG) und dem Investmentsteuergesetz (InvStG).
Weitere Begriffe : Mißhandlung, körperliche | Gesetzeskonkurrenz | Präjudiziencharakter höchstrichterlicher Entscheidungen |
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