InvestmentmodernisierungsgesetzDas G zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (InvestmModG v. 15. 12. 2003, BGBl. I 2676) trat am 1. 1. 2004 in Kraft. Ziel des I. war eine Modernisierung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Entwicklungen der Investmentbranche. Das I. besteht im Wesentlichen aus dem InvestmentG (InvG) und dem InvestmentsteuerG (InvStG), die u. a. an die Stelle des G über Kapitalanlagegesellschaften und des AuslandsinvestmentG getreten sind, die beide aufgehoben wurden. In einem gesonderten Kapitel des InvG (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken) wurde erstmals auch die Zulassung von Hedgefonds in Deutschland vorgesehen. S. Investmentfonds, Investmentaktiengesellschaft, Kapitalanlagegesellschaft.
Weitere Begriffe : Abmeldung von Kraftfahrzeugen | Fürsprecher, Fürsprech | damnum emergens |
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