Soziale Auslauffrist

ist ein arbeitsrechtlicher Begriff; der Arbeitgeber kündigt und erklärt, dass er den Arbeitnehmer noch gewisse Zeit weiterbeschäftigen will; die s. A. soll den Arbeitnehmer insbesondere bei fristloser Kündigung in die Lage versetzen, sich nach geeigneter neuer Stellung umzusehen.

, Arbeitsrecht: Kündigung.

, Arbeitsrecht: Kündigung.




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