Soziale Auslauffrist ist ein arbeitsrechtlicher Begriff; der Arbeitgeber kündigt und erklärt, dass er den Arbeitnehmer noch gewisse Zeit weiterbeschäftigen will; die s. A. soll den Arbeitnehmer insbesondere bei fristloser Kündigung in die Lage versetzen, sich nach geeigneter neuer Stellung umzusehen.
Weitere Begriffe : Inhaberanteilschein | Tier | Wasserverbände |
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