Auslosung Die Tilgung von Schuldverschreibungen während ihrer Laufzeit geschieht entweder durch Rückkauf oder durch A. Bei der A. werden die einzulösenden Nummern wie bei der Lotterie durch Ziehung ermittelt. Die verlosten Nummern müssen öffentlich bekannt gemacht werden.
Weitere Begriffe : Geltungsbereich des Rechts | gewohnheitsmäßig | Majoritätsprinzip |
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