Auspuffanlage ÄnderungAbgase, Betriebserlaubnis, Geräuschmessung, Lärm, Motor, Änderungen, Stoßstange. Eine Änderung der Auspuffanlage (zur Leistungssteigerung oder Geräuscherhöhung) bewirkt, daß die Betriebserlaubnis für das betreffende Kraftfahrzeug erlischt. Wer dennoch fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zu solchen Änderungen zählen: Entfernung der Auspuff anläge, Entfernung schalldämpfender Einrichtungen bei Sportwagen, Mopeds, aber auch die Entfernung der Siebe aus den Endrohren von Pkws (lautes Auspuffgeräusch, das durch Geräuschmessung zu überprüfen ist), Einbau einer anderen Auspuffanlage (die Originalauspuffanlage darf stets wieder eingebaut werden, eine andere nur dann, wenn sie typgeprüft ist: Allgemeine Betriebserlaubnis für Einzelteile, erkennbar an deutlich angebrachtem Fabrikschild, z. B. Abarth für VW), Einbau von Endrohren eines anderen Typs (zumeist trichterförmig). Für die Änderung der Betriebserlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde, nicht der TÜV zuständig, bei Zweifeln entscheidet das Kraftfahrbundesamt.
Weitere Begriffe : Rationalisierungsschutzabkommen | Urkundsbeamter | Fahrtrichtungsänderung |
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