Ausschreibung, beschränkteDie b. A. (auch: nicht offenes Verfahren) ist ein Vergabeverfahren, bei dem nach einer öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme - anders als bei der öffentlichen Ausschreibung (Ausschreibung, öffentliche) - nur eine beschränkte Anzahl von Unternehmen aus dem Bewerberkreis zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Es kann nur in Fällen besonderer Dringlichkeit oder bei aufwändigen Projekten, für die ohnehin nur wenige Anbieter in Frage kommen, durchgeführt werden.
Weitere Begriffe : Allgemeine Rechtslehre | Unauflöslichkeit der Ehe | Streubesitz |
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