VergabeverfahrenIm Vergaberecht werden folgende Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge unterschieden: die öffentliche Ausschreibung (Ausschreibung, öffentliche, auch: offenes Verfahren), die beschränkte Ausschreibung (Ausschreibungbeschränkte, auch: nicht offenes Verfahren), das Verhandlungsverfahren (auch: freihändige Vergabe) und der wettbewerbliche Dialog. Öffentliche Auftraggeber sind vorrangig zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet, die anderen Verfahren dürfen nur unter engen Voraussetzungen gewählt werden.
Weitere Begriffe : Hehlerei | Scheckbürge | Unternehmensdelikte, echte |
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