Außenverhältnis ist das über die unmittelbar Beteiligten hinausreichende Verhältnis (z.B. Stellvertreter- Dritter). Es erfasst mindestens einen Dritten. Sein Gegensatz ist das Innenverhältnis (z.B. Auftrag [Innenverhältnis]/ Stellvertretung [Außenverhältnis]).
Weitere Begriffe : Entschädigung der Opfer von Gewalttaten | positive Feststellungsklage | Misshandlungsverbot |
MMnews
|