Innenverhältnis

Das innerhalb einer Personengemeinschaft oder zu einer einzelnen Person bestehende Rechtsverhältnis - im Gegensatz zum Aussenverhältnis - gegenüber Dritten (z.B. I.: Gesellschaft
- Geschäftsführer, Aussenverhältnis: Geschäftsführer
- Kunde).

ist das allein die unmittelbar beteiligten Personen betreffende Verhältnis. Außenverhältnis Lit.: Langenfeld, H., Das Innen Verhältnis bei den Gläubigermehrheiten, 1994

Auftrag, Vollmacht.




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