Aussteuerung Beendigung des Anspruchs auf Krankengeld. Die Dauer des Bezugs von Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit ist nicht tatsächlich unbegrenzt. Gern. § 48 SGB V ist Krankengeld wegen derselben Krankheit auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Nach Ablauf dieser maximalen Blockfrist wird der Versicherte von der Krankenkasse aus dem Leistungsbezug genommen.
Weitere Begriffe : Erbunwürdigkeit | Petitionsausschuss | Pfändung |
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