Geldleistung
Im Sozialrecht :
Sozialleistung
, Sozialrecht: Neben der Sachleistung und der Dienstleistung in § 11 SGB I vorgesehene, zahlenmäßig wichtigste Leistungsart im Sozialrecht. Geldleistungen werden als Barleistungen oder im Wege der Geldüberweisung erbracht, in der gesetzlichen Rentenversicherung z. B. oder im Arbeitsforderungsrecht ausschließlich durch Banküberweisung. Allerdings fallen Erstattungs- und Ersatzansprüche nicht unter die Geldleistungen. Allein bei Geldleistungen ist im Übrigen ein Export bei Auslandsaufenthalt möglich, nicht jedoch bei Dienst- oder Sachleistungen.
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