Wechselbürgschaft. Der Bürge ist der Avalist. Wechselbürgschaft (Art. 31, 32 WG) (franz.) ist die übliche Bezeichnung für eine Bürgschaft seitens einer Bank gegen Entgelt (Avalprovision).
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Weitere Begriffe : Einigungsvertrag | Gesamthandsgläubiger | unvollkommene Verbindlichkeit
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