Bürgerantrag

ist eine Form der Bürgerbeteiligung, bei der eine bestimmte Zahl von Gemeindebürgern (in Bayern gem. Art. 18 b Bayer. Gemeindeverordnung i. d. F. v. 22. 8. 1998, GVBl. 796, m. Änd. 1 v. H.) beantragen kann, dass das zuständige Gemeindeorgan (z. B. der Gemeinderat) eine gemeindliche Angelegenheit behandelt.




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