BadegewässerDie Bestimmungen über B. und Badegebiete werden landesrechtlich festgelegt. In der Regel sind sie Gewässer oder Gewässerteile, in denen das Baden gestattet oder nicht untersagt ist und in denen üblicherweise eine große Anzahl Personen badet. Die Hygiene der B. und -gebiete wird durch regelmäßige Ortsbesichtigungen und Wasserproben überwacht. Vgl. dazu die Badesicherheits- und Badegewässer-VOen der Länder. S. a. Baden.
Weitere Begriffe : Waffenbesitz | Ermessensmissbrauch | Gentechnikrecht |
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