Baukunst

Die allgemein anerkannten Regeln der
B. sind bei jedem Bau zu beachten. Wer bei der Leitung (Architekt) oder der Ausführung (Bauunternehmer) dagegen verstösst und dadurch andere gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden, § 330 StGB.




Vorheriger Fachbegriff: Baukostenzuschuss | Nächster Fachbegriff: Baulärm


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen