BauschutzbereichDer B. dient der Sicherheit des Luftverkehrs insbes. im Bereich eines Flughafens (Flugplätze). Im B. gelten bestimmte Baubeschränkungen (§ 12 LuftVG). S. a. Fluglärm.
Weitere Begriffe : nonliquet | Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation | Menschenraub |
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