Bedarfsverwaltungist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Bereitstellung der zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlichen persönlichen und sächlichen Mittel sorgt. Im erstgenannten Bereich (z. B. Personalverwaltung) wird die Verwaltung hoheitlich (Beamte) oder privatrechtlich (fiskalisch) tätig (Angestellte und Arbeiter), bei der Beschaffung des Sachbedarfs meist fiskalisch, z. B. beim Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen. Die B. ist meist in die Fachverwaltung eingegliedert, z. T. eigene Dienststelle („Beschaffungsämter“).
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