BedarfsumleitungenUmleitung. Bedarfsumleitungen für den Verkehr auf Autobahnen werden durch Zeichen 460 gekennzeichnet. Wer diesem Zeichen folgt, wird, nachdem er die Autobahn verlassen hat, wieder auf sie zurückgeleitet. Falls der umgeleitete Verkehr an der vorgesehenen Anschlußstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden kann, dann wird er durch eine Bedarfsumleitungstafel (Zeichen 466) über die nächste Bedarfsumleitungsstrecke zurückgeführt.
Weitere Begriffe : Prima-facie-Beweis | Lieferbedingungen | Verfügung, letztwillige |
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