Befreiungsvorbehaltist im Verwaltungsrecht die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, von einem repressiven Verbot des objektiven Rechts im Einzelfall eine Ausnahme zu machen und durch eine Befreiung das repressive Verbot im Einzelfall aufzuheben.
Weitere Begriffe : Muss-Vorschrift | Befreiungsanspruch | Flugunfalluntersuchung |
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