ist die Erfüllung eines Anspruchs insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung.
Vorheriger Fachbegriff: Befriedete Bezirke | Nächster Fachbegriff: Befriedigung des Gläubigers
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Regelungsverfügung | Warenverkehrsfreiheit | Institutioneile Garantie
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews