Begehungsdelikt ist das ein Tun voraussetzende Delikt (z.B. Diebstahl) im Gegensatz zum Unterlassungsdelikt. Lit.: Herzberg, R., Das vollendete vorsätzliche Begehungsdelikt, JuS 1996, 377; Fuhrmann, //., Das Begehen der Straftat gemäß § 25 Abs. 1 StGB, 2004
Weitere Begriffe : Rückwirkungsverbot | Normativer Schadensbegriff | Berufsabzeichen |
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