Belastungist das Auferlegen eines Nachteils oder einer Beschränkung und der dadurch geschaffene Zustand. Im Sachenrecht ist B. die Beschränkung des Eigentums (an einem Grundstück) mit einem beschränkten dinglichen Recht (z.B. Hypothek). Im Steuerrecht ist außergewöhnliche B. (§§ 33ff. EStG) die überdurchschnittliche zwangsläufige Aufwendung für die Lebensführung, die unter bestimmten Umständen unter Abzug der zumutbaren B. bei der Einkommensteuer vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden kann (z.B. Krankheitskosten).
Weitere Begriffe : Verpachtung | Einrichtungsgarantie | Gehilfe, sukzessiver |
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