Belastende Verwaltungsaktebedürfen nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes einer gesetzlichen Ermächtigung. Diese muss nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmass so bestimmt sein, dass der Eingriff in die Rechts- und Freiheitssphäre des Bürgers hinreichend voraussehbar und berechenbar ist.
Weitere Begriffe : Verfassungsentwicklung | Öffentlich-rechtliche Anstalt | intertemporal |
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