Belegarztist der in einem Krankenhaus von Fall zu Fall Betten für seine Patienten benötigende, frei praktizierende Arzt, der mit dem Krankenhausträger einen entsprechenden auf Dauer angelegten Belegarztvertrag schließt. Arztrecht Lit.: Münzel, H., Chefarzt- und Belegarzt vertrag, 2. A. 2001
Weitere Begriffe : Mankohaftung | Eingliederungstheorie | Privatschulen |
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