Belegarztvertrag(Belegungsvertrag) ist ein atypischer Dauervertrag (Vertrag, 2), den der frei praktizierende Arzt mit einem Krankenhaus zur Unterbringung der stationär zu behandelnden Patienten schließt (§ 18 KrankenhausentgeltG v. 23. 4. 2002, BGBl. I 1422). Bei seiner Kündigung ist entsprechend der Regelung beim Dienstvertrag und bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eine angemessene Frist einzuhalten.
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