Belegarztvertrag

(Belegungsvertrag) ist ein atypischer Dauervertrag (Vertrag, 2), den der frei praktizierende Arzt mit einem Krankenhaus zur Unterbringung der stationär zu behandelnden Patienten schließt (§ 18 KrankenhausentgeltG v. 23. 4. 2002, BGBl. I 1422). Bei seiner Kündigung ist entsprechend der Regelung beim Dienstvertrag und bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eine angemessene Frist einzuhalten.




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