Belegschaftshandel die meist durch den Betriebsrat eines Unternehmens vermittelte Möglichkeit, bei bestimmten Händlern für Betriebsangehörige Einkaufsvergünstigungen zu erhalten. Der B. ist erlaubt, wenn nicht gesetzliche Vorschriften (unlauterer Wettbewerb) verletzt werden. Ein Gesetz gegen den
Weitere Begriffe : Staatsverleumdung | Corporate Governance Kodex | Arbitrage |
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