Benutzungszwang ist der öffentlich-rechtliche Zwang zur Benutzung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z.B. Wasserversorgung). Er ist (auf Grund Gesetzes) zulässig, sobald ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht. Er ist meist mit einem Anschlusszwang verbunden. Lit.: Wietkamp, H., Probleme des Anschluss- und Benutzungszwangs, 1962; Wagener, M., Anschluß- und Benutzungszwang für Fernwärme, 1989; Schoene, V., Der Benutzungszwang im Markengesetz, 2003
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