Benutzungszwang

ist der öffentlich-rechtliche Zwang zur Benutzung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z.B. Wasserversorgung). Er ist (auf Grund Gesetzes) zulässig, sobald ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht. Er ist meist mit einem Anschlusszwang verbunden. Lit.: Wietkamp, H., Probleme des Anschluss- und Benutzungszwangs, 1962; Wagener, M., Anschluß- und Benutzungszwang für Fernwärme, 1989; Schoene, V., Der Benutzungszwang im Markengesetz, 2003

Anschluss- und Benutzungszwang.




Vorheriger Fachbegriff: Benutzungsverhältnis | Nächster Fachbegriff: Benzinpreis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen