Berühmung

die Behauptung, Inhaber eines bestimmten Rechts zu sein, z. B. eines Patents oder Urheberrechts; die unberechtigte B. löst, auch wenn sie schuldlos erfolgt, einen Unterlassungsanspruch aus. (Unterlassungsklage).

(Anspruchs-B.) Patentberühmung; s. a. Feststellungsklage.




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