BerufsbildlehreMöglichkeit festzustellen, ob eine bestimmte Erwerbstätigkeit ein eigenständiger Beruf und dadurch die schwierige Abgrenzung zwischen Berufswahl- und Berufsausübungsregelungen vorzunehmen (Drei-Stufen--Theorie, Berufsfreiheit). Mit der Fixierung bestimmter, insb. traditionell gewachsener Berufsbilder wird eine gewisse Typisierung der Berufe unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung vorgenommen. Dadurch werden bestimmte Betätigungen als für einen bestimmten Beruf typisch festgehalten, während andere Betätigungen nicht mehr einem bestimmten Beruf zugeordnet werden. Das BVerfG billigt die Fixierung eines bestimmten Berufsbildes auch dem Gesetzgeber zu. Für diejenigen, die im Rahmen des so fixierten und typisierten Berufsbildes tätig sein wollen, wirkt ein Eingriff in die Berufsfreiheit als Berufsausübungsregelung. Für andere, die sich aus den als typisch fixierten und aus atypischen Betätigungen einen Beruf eigenständig zusammenstellen, wirkt ein Eingriff als Berufswahlregelung.
Weitere Begriffe : Mischverwaltung | Doppelirrtum | Eigentumsvormerkung |
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