Im Arbeitsrecht : Die Berufsbildung soll in Zukunft stufenweise erfolgen (§ 26 BBiG). Demgemäss können über die folgenden Ausbildungsstufen weitere Prüfungen abgelegt werden (§ 46). Eine Zusammenstellung der VO ergibt sich aus BGBl. III 800-21-7-1ff. Sonderausgaben.
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