Besatzungsgerichte

Als Folge der Übernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland durch die Alliierten Mächte mit der Berliner Erklärung vom 5. 6. 1945 (Viermächteerklärung) setzten diese in Deutschland auch eigene Gerichte ein. Zu diesen zählte das Internationale Militärtribunal in Nürnberg, das zur Aburteilung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für zuständig erklärt wurde (Londoner Abkommen vom 8. 8. 1945).




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