Besatzungsstatut

NATO-Truppenstatut.

ist das einzelne Gesetz der (westlichen) Besatzungsmächte, das der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt übertragen und die verbleibenden Rechte der Besatzungsmächte festgelegt hat. Es endete mit dem Deutschlandvertrag vom 26. 5. 1952, der am 5. 5. 1955 in Kraft trat.




Vorheriger Fachbegriff: Besatzungsschaden | Nächster Fachbegriff: Beschädigen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen