Beschimpfung des Staates und seiner SymboleWer die BRD oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmässige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder die Farben, die Bundesflagge, das Bundeswappen oder die Bundeshymne der BRD oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft (§ 90 a StGB). Ist die Tat absichtlich gegen den Bestand der BRD oder deren Verfassungsgrundsätze gerichtet, so Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. -
Weitere Begriffe : Abgabe an die Verwaltungsbehörde | rechtswidriger Waffengebrauch | Wartefrist |
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