Beschimpfung von Religion und Weltanschauung Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Tonträgern, Abbildungen oder Darstellungen den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
Weitere Begriffe : Gemeinschaftsunternehmen | Kindererziehung, religiöse | Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen |
MMnews
|