(Adj.) schneller durchgeführt
Vorheriger Fachbegriff: Beschlagnahmeverbot | Nächster Fachbegriff: beschleunigtes Verfahren
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Mutterschaftshilfe | Jugendhilfe | Verfahrensfähigkeit
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews