beschleunigt

(Adj.) schneller durchgeführt




Vorheriger Fachbegriff: Beschlagnahmeverbot | Nächster Fachbegriff: beschleunigtes Verfahren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen