Beschleunigungsstreifen

Leitlinie. Beschleunigungsstreifen dienen der zügigen Einfädelung des in die Autobahn einfahrenden Verkehrs. Sie sind selbständige Fahrbahnen, nicht Teile der Fahrbahn des Durchgangsverkehrs. Auf den mit einer Leitlinie (Zeichen 340) markierten Beschleunigungsstreifen darf daher schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen. Auf Beschleunigungsstreifen darf nicht gehalten werden.




Vorheriger Fachbegriff: Beschleunigungspflicht | Nächster Fachbegriff: Beschluss


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen