Fahrstreifen

Fahrstreifenbegrenzung, Fahrstreifenwechsel. Fahrstreifen ist ein Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt (früherer Begriff: „Fahrspur“).

Auf Fahrbahnen mit mehreren F. für eine Richtung dürfen Kfz. links fahren, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt (§ 7 I 1 StVO). Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der F. von Kfz. bis 3,5 t frei gewählt werden (§ 7 III StVO). Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Fahrbahnen mit drei oder mehr F. der mittlere F. dort durchgängig befahren werden, wo auch nur hin und wieder rechts davon ein Fz. hält oder fährt (§ 7 III c StVO). Endet ein F., ist den am Weiterfahren gehinderten Fz. der Übergang auf den benachbarten F. in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fz. unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden F. fahrenden Fz. einordnen können (§ 7 IV StVO; Reißverschlussverfahren). Auf abgehenden F. darf schneller gefahren werden als auf der durchgehenden Fahrbahn, ebenso auf Einfädelungsstreifen, nicht dagegen auf Ausfädelungsstreifen (§ 7 a StVO). S. a. Kolonnen. Der Seitenstreifen ist kein F.; er kann aber durch Verkehrszeichen dazu bestimmt werden.




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