Besitzmittlungswille

Darunter versteht man beim mittelbaren Besitz den Willen des unmittelbaren Besitzers (Besitzmittler), eine Sache als Fremdbesitzer (z.B. Mieter, Pächter) für den mittelbaren Besitzer zu besitzen.




Vorheriger Fachbegriff: Besitzmittlungsverhältnis | Nächster Fachbegriff: Besitznachweis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen