BesitzmittlungswilleDarunter versteht man beim mittelbaren Besitz den Willen des unmittelbaren Besitzers (Besitzmittler), eine Sache als Fremdbesitzer (z.B. Mieter, Pächter) für den mittelbaren Besitzer zu besitzen.
Weitere Begriffe : Anhängigkeit | Ehescheidungsklage | Minderjährigkeit |
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