Besoldungsordnungist die die Besoldung bzw. die Dienstbezüge der Beamten regelnde Ordnung. Die B. A ist in 16 Besoldungsgruppen gestaffelt (A 2-5 einfacher, A 5-9 mittlerer, A 9-13 gehobener, A 13-16 höherer Dienst), die jeweils von einem Anfangsgrundgehalt in zweijährigem Turnus (Dienstaltersstufen) zum Endgrundgehalt aufsteigen. Die B. für Spitzenbeamte (B) ist in 11 Gruppen mit jeweils festen Gehältern unterteilt. Besondere Besoldungsordnungen bestehen für Hochschullehrer (C, seit 2002 mit Übergangsvorschriften W1 Juniorprofessor, W2, W3), Richter und Staatsanwälte (R). Lit.: Besoldungsrecht, hg. v. Kempf E., 15. A. 2006
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