ist die Ausführung oder Vornahme einer Angelegenheit. Geschäftsbesorgung
Vorheriger Fachbegriff: Besorgnis der Befangenheit | Nächster Fachbegriff: Besorgung fremder Angelegenheiten
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Warenwertpapier | Paraphe | Lebensmittelgutschein
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews