Bestimmtheitsgebotist das Gebot, den Inhalt eines Verwaltungshandelns (z.B. eines Verwaltungsakts) hinreichend klar zum Ausdruck zu bringen. Wenn die Verwaltung schon kraft Hoheitsrechts in die Freiheit des Einzelnen eingreifen darf, muss sie klar erkennen lassen, inwieweit sie die Freiheit einschränken will. Andernfalls ist das Verwaltungshandeln fehlerhaft. Lit.: Hammer-Strnad, E., Das Bestimmtheitsgebot, 1999; Middelschulte, C., Unbestimmte Rechtsbegriffe und das Bestimmtheitsgebot, 2007
Weitere Begriffe : Bologna-Prozess | Gewinnfeststellung | Gute Praxis |
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