Betriebliche Eingliederung

Im Sozialrecht :

Träger von Arbeitsförderungsmassnahmen können Zuschüsse von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie durch zusätzliche Hilfen jüngeren Arbeitnehmern die berufliche Eingliederung ermöglichen und hierdurch die Aussichten auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung verbessern (§§ 246a ff. SGB III). Zielgruppe der Leistung sind Personen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne Förderung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können. Massnahmen i.d.S. sind z.B. Massnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten.




Vorheriger Fachbegriff: Betriebliche Übung | Nächster Fachbegriff: Betriebliche Einigung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen