Betriebseinschränkung

jede Maßnahme, die unter
Verminderung der Betriebsanlagen zu einer Herabsetzung der Leistungskapazität führt, ohne dass dadurch der Betriebszweck berührt wird.




Vorheriger Fachbegriff: Betriebseinnahmen | Nächster Fachbegriff: Betriebsentnahme


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen