Beweisklauselim Vertrag oder allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, durch die die Beweislast abweichend von den im G enthaltenen oder den in der Rechtssprechung hierzu allgemein entwickelten Grundsätzen geregelt wird.
Weitere Begriffe : multimodaler Transport | Meldewesen | Zuschussexemplare |
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