Bietungsabkommen

in der Zwangsversteigerung ist ein Vertrag, durch den Bietinteressenten vom Bieten abgehalten werden, damit ein anderer das Grundstück günstig einsteigern kann. B. sind regelmässig nichtig, wenn das Grundstück dadurch verschleudert oder ein anderer geschädigt wird. Ausbietungsgarantie.

Zwangsversteigerung.




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