Bilanzarten
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bilanzen sind zwar insgesamt im Aufbau ähnlich, unterscheiden sich jedoch aufgrund ihres jeweiligen Bilanzzwecks (Dokumentations- und Informationszweck) erheblich. Sie sind zu unterscheiden in
— Bilanzen nach Handels- und Wirtschaftsrecht (z. B. ordentliche Jahresabschlussbilanzen gemäß §§242 ff. HGB, §§ 150 ff AktG, §§ 42 ff. GmbHG; ordentliche Konzern- und Teilkonzernbilanzen, §§ 290 ff. HGB sowie gelegentliche Sonderbilanzen, z. B. Eröffnungsbilanz, § 242 Abs. 1 HGB, Umwandlungsbilanz, § 17 Abs. 2 UmwG, Liquidationsbilanz, § 154 HGB),
— Bilanzen nach Steuerrecht (z.B. Steuerbilanz nach § 4 Abs. 1 EStG; Steuerbilanz nach § 5 EStG mit Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen sowie außerordentliche Bilanzen, z.B. Eröffnungssteuerbilanz, Umwandlungssteuerbilanz, Liquidationssteuerbilanz).
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