Bildungsgutschein
Im Sozialrecht :
Die Agenturen für Arbeit stellen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen der beruflichen Weiterbildung erfüllen, einen Bildungsgutschein aus, in dem das Vorliegen der Fördervoraussetzungen bescheinigt wird (§ 77 Abs. 3 SGB III).
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