Biologisches Material(Biomaterial). Biotechnologische Erfindungen beruhen auf b. M. oder Verfahren, mit denen es hergestellt, bearbeitet oder bei denen es verwendet wird (§ 1 PatG). Der menschliche Körper und seine verschiedenen Entwicklungsphasen gehören nicht dazu. Isolierte Bestandteile des menschlichen Körpers, einschließlich Gensequenzen sind patentierbar (§ 1 a PatG).
Weitere Begriffe : Primat des Bundesrechts | Verletzung vertraglicher Pflichten | Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen |
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