Biostoffe

sind biologische Arbeitsstoffe gem. § 2 der BiostoffVO v. 27. 1. 1999 (BGBl. I 50) m. Änd. Es sind Mikroorganismen, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Die VO regelt Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit bei Tätigkeiten mit B. Die VO findet auf gentechnisch veränderte Organismen nur subsidiär zum Gentechnikrecht Anwendung (§ 1).




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