Bischofskonferenzist in der kath. Kirche der Zusammenschluss der Bischöfe eines bestimmten Gebietes oder einer Nation als ständige Einrichtung. Mitglieder sind alle Diözesanbischöfe, die ihnen rechtlich Gleichgestellten (z. B. Apostolische Administratoren) und die Titularbischöfe, die im Gebiet der Bischofskonferenz eine besondere von der B. oder vom Apostolischen Stuhl übertragene Aufgabe wahrnehmen. Die B.en besitzen eine Reihe von Befugnissen auf dem Gebiet der (partikularen) Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Ihre Beschlüsse bedürfen der Bestätigung und Veröffentlichung durch den Apostolischen Stuhl. S. a. Katholische Kirche (5).
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